Nach der Abreise des Gastes haben Sie 14 Tage Zeit, um Ihre Unterkunft zu inspizieren und einen Schaden zu melden. Die meisten Ansprüche werden sofort bearbeitet und der Betrag wird innerhalb von drei bis sieben Werktagen auf Ihr Konto eingezahlt. Gültige Ansprüche sind bis zum Höchstbetrag Ihrer Kaution abgedeckt – und zwar auch dann, wenn wir den Betrag nicht von Ihrem Gast einziehen können oder die Karte des Gastes überzogen wurde, abgelaufen ist oder nicht funktioniert.   


Informieren Sie Ihren Gast 

Bevor Sie einen Anspruch geltend machen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an Ihren Gast zu wenden, um die Details des aufgetretenen Schadens zu besprechen. Dazu gehört, wie viel Sie in Rechnung stellen möchten, und die Vorlage von Fotos oder Beweisen. Wenn Sie ein offenes Gespräch mit Ihren Gästen führen, geben Sie ihnen die Chance, die Gründe für den Anspruch zu verstehen, und verringern so die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsstreits. Kommunizieren Sie immer schriftlich mit Ihrem Gast über unsere sichere Nachrichten-Plattform, um Ihre Unterhaltung zu dokumentieren.  
 

Einen Anspruch geltend machen 

  1. Loggen Sie sich in Ihrem Konto ein. 
  2. Falls Sie mehr als eine Unterkunft besitzen, wählen Sie das gewünschte Inserat aus. 
  3. Gehen Sie zum Posteingang.
  4. Wählen Sie Filter, um Ihre Unterhaltungen zu filtern.
    • Sie können auch den Namen des Gastes oder seine Reservierungsnummer (Reservierungsnr.) in die Suchleiste eingeben.
  5. Wählen Sie den Namen des Gastes aus.
  6. Rufen Sie den Abschnitt zum Schutz bei Sachschäden auf und wählen Sie Schutz bei Sachschäden aus. 
  7. Wählen Sie Schaden melden
  8. Geben Sie die Schadenshöhe ein, die Sie von Ihrem Gast einfordern möchten. Diese darf den Betrag Ihrer Kaution nicht überschreiten. 
  9. Geben Sie die Schadensbeschreibung ein. Diese Nachricht wird per E-Mail an Ihren Gast gesendet.  
  10. Klicken Sie auf Bestätigen


Der Gastgeber kann nach dem ersten Anspruch kein weiteres Geld einbehalten oder etwas zurückerstatten (sofern notwendig). Wenn der Gastgeber genug in einer separaten Zahlungsaufforderung hat, kann er davon eine Erstattung durchführen. Eine erstattbare Kaution kann nicht in zwei Teilbeträgen zurückerstattet oder zurückbehalten werden.