Wenn Sie Ihre Unterkunft zum Verkauf anbieten, sollten Sie Ihren Kalender sperren und Urlauber mit bevorstehenden Reservierungen benachrichtigen, um Stornierungen zu vermeiden.

Wenn Sie eine Buchung aufgrund des Anbietens oder des Verkaufs der Unterkunft stornieren müssen, erstatten Sie den Urlaubern die Kosten für anstehende Buchungen oder ungenutzte Nächte einer bestehenden Buchung vollständig und ohne unangemessene oder unverhältnismäßige Verzögerungen.

Wenn Sie Ihre Unterkunft bereits zum Verkauf angeboten haben, können Sie keine neuen Buchungen mehr annehmen, es sei denn, die folgenden Ausnahmen gelten:
  • Die Unterkunft wird weiterhin bei FeWo-direkt angeboten und Sie befolgen die Inseratsrichtlinien der zuständigen Behörde.
  • Um das Risiko von Beeinträchtigungen zu minimieren: Sie haben alle zukünftigen Urlauber darüber informiert, dass die Unterkunft zum Verkauf steht, und Sie haben den Kalender für alle zukünftigen Termine kurz vor oder nach dem Abschlussdatum gesperrt.
  • Sie haben den neuen Eigentümer vertraglich verpflichtet, alle Reservierungen nach dem Abschlussdatum zu berücksichtigen. In solchen Fällen müssen die neuen Eigentümer diese Richtlinien befolgen:
    • Der neue Eigentümer kann die Buchungsbedingungen lockern, aber nicht die Kosten für die Urlauber erhöhen.
    • Urlauber müssen über Änderungen der Eigentumsverhältnisse informiert werden und die Möglichkeit zur Stornierung haben. Wenn der Urlauber stornieren möchte, muss er den vollen Betrag zurückerstattet bekommen, unabhängig von den Stornobedingungen des Partners.
    • Die restlichen Zahlungen der Urlauber müssen über FeWo-direkt abgewickelt werden, wobei jeder Geldtransfer zwischen den Eigentümern ausgehandelt und abgewickelt werden muss.
    • Die Zahlungen für laufende Reservierungen werden zwischen den Eigentümern ausgehandelt und gehandhabt.
Wenn Ihre Unterkunft nicht mehr zum Verkauf angeboten wird, können Sie Kalendersperren entfernen. Reservierungen, die geändert wurden, werden nicht rückgängig gemacht. Verkaufte Unterkünfte qualifizieren nicht für einen Kostenschutz bei Stornierungen.