Die Übernachtungssteuer muss von Vermietern und Agenturen in einigen Staaten oder Gemeinden gezahlt werden, wenn sie ein Zimmer oder eine Unterkunft vermieten. In einigen Regionen kann die Übernachtungssteuer auch einen anderen Namen haben, z. B.: Kulturförderabgabe, Belegungssteuer, Zimmersteuer, Mehrwertsteuer, Tourismusabgabe oder Hotelsteuer.

Die Vorschriften bezüglich der Übernachtungssteuer unterscheiden sich je nach Stadt, Landkreis, Region, Bundesland und Land. Übernachtungssteuern können auf die Kosten des Aufenthalts oder aber pro Nacht bzw. pro Person erhoben werden.

Vermieter und Agenturen sind für alle Steuern verantwortlich, die mit der Vermietung einer Unterkunft zusammenhängen, mit Ausnahme einiger Rechtssysteme, in denen wir für Online-Buchungen Steuern erheben und abführen müssen. 


Eine Liste dieser Rechtssysteme finden Sie unter: Erhebung und Abführen von Steuern und Übernachtungssteuern.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Übernachtungssteuern verwalten

 
Steuererklärungen
Sie müssen möglicherweise noch eine Steuererklärung einreichen, nachdem wir in Ihrer Region mit der Steuererhebung und -abführung begonnen haben. In vielen Rechtssystemen müssen Sie eine Steuererklärung für die Übernachtungssteuer einreichen, auch wenn der von Ihnen erhobene Steuerbetrag 0 EUR beträgt. Falls Ihre Unterkunft zusätzlich auf mehreren Websites aufgeführt ist, besteht weiterhin eine Steuerpflicht für Reservierungen, die auf anderen Websites gebucht wurden.

Sie sollten die Berichtspflichten für Ihre jeweiligen Rechtssysteme prüfen oder Ihren Steuerberater konsultieren, um Strafen und Zinsen für das Nichtmelden zu vermeiden.
 

Mietbeträge, die der Übernachtungssteuer unterliegen
Jedes Rechtssystem definiert unterschiedliche Regeln, die vorschreiben, welche Beträge der Übernachtungssteuer unterliegen.

Im Allgemeinen werden Steuern auf den Mietbetrag (Geld oder Wert) erhoben, der vom Urlauber bezahlt wird, einschließlich der Vermietergebühren (wie Reinigungsgebühr, Gebühr für Haustiere). Erstattungsfähige Kautionen sind für gewöhnlich nicht steuerpflichtig, können es jedoch in gewissen Rechtssystemen werden, falls die Kaution nicht vollständig erstattet wird. In einigen Rechtssystemen müssen wir Steuern auf unsere Servicegebühr erheben.

Falls sich Ihre Unterkunft in Nordamerika befindet, erhalten Sie unter MyLodgeTax Informationen über spezifische steuerpflichtige Kosten und Gebühren in Ihrer Region.