Wichtig: Indem Sie weiterhin Buchungen akzeptieren, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie als Steuerzahler registriert sind und die an Sie überwiesenen Steuern an die zuständigen Steuerbehörden abführen. Auf Anfrage oder bei einer Prüfung durch ein Rechtssystem, das eine Steuer erhebt, können wir Sie dazu auffordern, Ihre Steuernummer und schriftliche Nachweise über die Abführung aller Steuern an das entsprechende Rechtssystem zu übermitteln.
 
In Rechtssystemen, in denen wir verpflichtet sind, die Übernachtungssteuer zu erheben und abzuführen, oder über eine Vereinbarung mit der Steuerbehörde verfügen, können Sie nicht ablehnen, dass wir die Steuer für Sie erheben und abführen.
 
Ihre steuerlichen Verpflichtungen 
Vermieter und Agenturen sind dafür verantwortlich, die für ihre Unterkunft zutreffenden Gesetze und Vorschriften zu beachten und einzuhalten. 
 
Sie sind zudem für die Erhebung und Abführung von Übernachtungssteuern verantwortlich, wenn wir nicht dazu verpflichtet sind. In einigen Gebieten können die Steuerbehörden (Stadt, Landkreis/Bezirk, Bundesland/Bundesstaat und/oder Land) zum Beispiel zusätzliche Steuern erheben, die nicht von uns erhoben und abgeführt werden. Vermieter sind dafür verantwortlich, sich über ihre steuerlichen Verpflichtungen zu informieren. Erkundigen Sie sich bei Ihren regionalen Behörden nach weiteren Informationen zu den Anforderungen in Ihrer Region. Einschließlich wenn die folgenden Umstände zutreffen: 

  • Ihre Unterkunft wurde vor oder am selben Tag gebucht, an dem wir damit begonnen haben, die Übernachtungssteuer in dem Rechtssystem zu erheben und abzuführen, in dem sich Ihre Unterkunft befindet. 

  • Die Buchung wird nicht über unser Onlinesystem durchgeführt. 

  • Sie haben eine externe Software zur Vernetzung mit unserem Onlinesystem verwendet. 

 

Um Informationen zu Übernachtungssteuern anzuzeigen, lesen Sie die folgenden Artikel:



Steuerliche Verpflichtungen von FeWo-direkt 
FeWo-direkt erhebt und führt eine Übernachtungssteuer bei auf unserer Plattform vorgenommenen Buchungen in den vorgeschriebenen Rechtssystemen ab. Wir informieren Sie per E-Mail darüber, wenn wir mit der Erhebung und Abführung der Übernachtungssteuer in Ihrer Region beginnen.   
   
In Rechtssystemen, in denen wir dazu verpflichtet sind, erheben wir bei der Buchung Übernachtungssteuern vom Gast und führen die Steuern dann entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich an die zuständige Steuerbehörde ab.