Wenn Sie mindestens eine Rechnungs- oder Unterkunftsadresse in Mexiko haben, müssen Sie Ihre Steuerangaben so bald wie möglich überprüfen und bestätigen, um steuerliche Auswirkungen zu vermeiden.

Hinweis: Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Übernachtungssteuer.

 

Anforderungen des Bundesgesetzes

Gemäß dem mexikanischen Bundessteuergesetz müssen wir:

  • Ihre RFC-Steuernummer (Registro Federal de Contribuyentes) auf Rechnungen angeben;
  • monatlich Angaben zur Unterkunft an die mexikanischen Steuerbehörden übermitteln;
  • Mehrwertsteuern erheben und an die mexikanische Regierung (Servicio de Administración Tributaria (SAT)) zahlen;
  • ggf. Einkommensteuern einbehalten.

 

Das ändert sich im Jahr 2026

Ab dem 1. Januar 2026 muss die Expedia Group, darunter auch FeWo-direkt, die neuen Gesetze zum Einbehalt der Einkommen- und Mehrwertsteuer erfüllen. Diese Änderungen betreffen mexikanische Gastgeber und Gastgeber mit Unterkünften in Mexiko. Für Buchungen, die nach dem 31. Dezember 2025 für zukünftige Aufenthaltsdaten eingehen, gelten die neuen Regeln.

Einbehalt für Einkommensteuer

  • Für Rechtsträger (juristische Person) mit einer gültigen RFC gilt:
    • Vor 2026: vom Einbehalt der Einkommensteuer befreit
    • Ab 2026: 2,5 % werden von allen Auszahlungen einbehalten
  • Für Einzelpersonen (natürliche Person) mit einer gültigen RFC gilt:
    • Unverändert: 4% werden von allen Auszahlungen einbehalten
  • Für Anbieter ohne eine gültige RFC gilt:
    • Unverändert: 20% werden von allen Auszahlungen einbehalten

Einbehalt für Mehrwertsteuer

  • Unverändert: FeWo-direkt erhebt bei allen Vermietungstransaktionen in Mexiko 16% Mehrwertsteuer von den Gästen.
  • Wenn das Land Ihrer Bank Mexiko ist (wo das Bankkonto für den Empfang von Auszahlungen eingerichtet ist): Ihr Quellensteuersatz für die Mehrwertsteuer beträgt 8%.
    • FeWo-direkt wird 8% einbehalten, abführen und an die SAT melden.
    • Sie sind dafür verantwortlich, die restlichen 8% an die SAT abzuführen und zu melden (diese 8% werden Ihnen von FeWo-direkt zur Verfügung gestellt).
    • Insgesamt macht das 16% Mehrwertsteuer aus, die gleichmäßig zwischen FeWo-direkt und Ihnen aufgeteilt werden.
  • Wenn sich Ihr Bankkonto nicht in Mexiko befindet: Ihr Quellensteuersatz für die Mehrwertsteuer beträgt 16%.
    • FeWo-direkt wird die ganzen 16% einbehalten, abführen und an die SAT melden.

Auszahlungen

  • Bei Buchungen, die der Quellensteuer unterliegen, erfolgt die Auszahlung am Tag nach dem Einchecken des Gastes.

Berichterstellung

  • Sie erhalten weiterhin monatliche Bescheinigungen über die einbehaltene Mehrwertsteuer und Einkommensteuer.
  • Die Bescheinigungen sind in Spanisch und mexikanischen Pesos ausgestellt. Sie dienen als Nachweis für die an die SAT gezahlten Steuern.

 

Aktualisieren Ihrer Steuerangaben für Ihr Inserat

  1. Bei Bedarf erhalten Sie Ihre Anmeldedaten von der mexikanischen Steuerwebsite:
  2. Hinzufügen Ihrer mexikanischen Steuerangaben zu Ihrem Inserat.
    1. Wenn Sie mehrere Inserate haben, geben Sie für jedes die korrekte RFC-Steuernummer an, um sicherzustellen, dass der RFC-Steuerstatus angewendet wird.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

1. Gilt das für alle FeWo-direkt-Partner in Mexiko?

Ja. Bei allen natürlichen und juristischen Personen mit einer gültigen RFC wird ab Januar 2026 die Einkommensteuer einbehalten.

2. Was passiert, wenn ich keine RFC habe?

Sie unterliegen weiterhin dem maximalen Quellensteuersatz von 20%, und FeWo-direkt wird weiterhin die gesamte auf Ihre Transaktionen erhobene Mehrwertsteuer an die SAT abführen.

3. Wie funktioniert der Mehrwertsteuereinbehalt?

FeWo-direkt erhebt 16% Mehrwertsteuer auf alle Ihre Transaktionen. Wenn sich Ihr Bankkonto in Mexiko befindet, werden von FeWo-direkt 8% MwSt. einbehalten und an die SAT abgeführt, und Sie erhalten 8% MwSt. zur Abführung an die SAT. Die Auszahlung der Partner erfolgt am Tag nach dem Einchecken der Gäste. Wenn Ihr Bankkonto außerhalb Mexikos liegt oder Sie keine gültige RFC vorlegen, werden 16% Mehrwertsteuer einbehalten und von FeWo-direkt an die SAT abgeführt.

4. Werde ich weiterhin monatliche Steuerbescheinigungen erhalten?

Ja. Die Bescheinigungen werden weiterhin monatlich ausgestellt und dienen als Nachweis für die an die SAT gezahlte Steuer.  Die Zertifikate sind in mexikanischen Pesos ausgestellt.  Wenn Sie eine RFC für einen Rechtsträger angegeben haben, werden Sie ab Februar 2026 Bescheinigungen für Transaktionen im Januar 2026 erhalten. Die Zertifikate stehen in Ihrem Vermieterbereich von FeWo-direkt zum Download bereit.

5. Hat das Auswirkungen auf meinen Zahlungsplan? Wann werde ich meine Auszahlungen erhalten?

Bei Buchungen, die der Quellensteuer unterliegen, erfolgt die Auszahlung am Tag nach dem Einchecken des Gastes.