Wenn Sie mindestens eine Rechnungs- oder Unterkunftsadresse in Mexiko haben, überprüfen und bestätigen Sie Ihre Steuerangaben so bald wie möglich, um steuerliche Auswirkungen zu vermeiden.


Hinweis: Dies gilt nicht für Übernachtungssteuern.

Gemäß dem Steuergesetz der mexikanischen Regierung müssen wir: 
  • Ihre RFC-Steuernummer (Registro Federal de Contribuyentes) auf Rechnungen angeben;
  • jeden Monat Angaben zur Unterkunft an die mexikanischen Steuerbehörden übermitteln;
  • Mehrwertsteuern erheben und an die mexikanische Regierung zahlen; 
  • ggf. Einkommensteuern einbehalten. 

Inserat aktualisieren

Bei Bedarf erhalten Sie Ihre Anmeldedaten auf der mexikanischen Steuerwebsite: Fügen Sie anschließend mexikanische Steuerinformationen zu Ihrem Inserat hinzu. Wenn Sie mehrere Inserate haben, geben Sie für jedes Inserat eine RFC-Steuernummer an, damit der RFC-Steuerstatus gilt.

Privatpersonen 

Für Privatpersonen mit einer gültigen RFC-Nummer erheben wir die Mehrwertsteuer und zahlen 50% an die mexikanische Regierung und 50% an Sie, um sie der mexikanischen Regierung zu melden. Wenn eine Privatperson keine gültige RFC-Nummer hat, zahlen wir 100% an die mexikanische Regierung. 

Seit dem 4. Januar 2021 behalten wir 4% der Einkommensteuer für Privatpersonen mit einer gültigen RFC-Nummer und 20% für Privatpersonen ohne gültige RFC-Nummer ein. Die Auszahlung der Partner erfolgt am Tag nach dem Einchecken der Gäste.

Wir senden Ihnen jeden Monat eine Bescheinigung über die einbehaltene Mehrwertsteuer und die einbehaltene Einkommensteuer. Diese Bescheinigung dient als Beweis dafür, dass die Steuer gezahlt wurde. Sie ist auf Spanisch verfasst und die Beträge sind in mexikanischen Pesos angegeben.

Rechtsträger mit einer gültigen RFC

Wir senden 100% der Mehrwertsteuer an Sie, um sie der mexikanischen Regierung zu melden. Wir behalten keine Einkommensteuer ein.