- Startseite Hilfekeyboard_arrow_right
- Erste Schritte
Wie lautet die Richtlinie zu Unterkünften mit gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten?
Wir sind bestrebt, die Privatsphäre von Gästen auch während ihres Aufenthalts zu gewährleisten, damit sie sich stets wie zu Hause fühlen. Daher unterstützt unsere Plattform keine Kurzzeitvermietung von Unterkünften mit gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten. Eine gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeit bezeichnet eine Unterkunft, in der sich der Gast möglicherweise Bereiche mit dem Gastgeber oder anderen Gästen teilt, die nicht zu seiner Reisegruppe gehören. Zum Beispiel erlauben wir keine Schlafsäle oder Zimmer in Privatunterkünften von Familien (Homestays). Bed & Breakfasts (B&Bs) sind jedoch erlaubt, können aber einer Überprüfung unterzogen werden.
Voraussetzungen:
- Auf Vrbo inserierte Unterkünfte müssen einen gesicherten Eingang zum Mietbereich des Gastes haben, der nicht durch den Wohnraum des Gastgebers zugänglich sein darf. Dieser Eingang muss außerdem ein Schloss haben, das nur vom Gast bedient werden kann (z. B. einen Riegel), um den Zugang zur Wohneinheit zu kontrollieren.
- Externe Gemeinschaftsräume müssen offengelegt werden, aber da sie keine Wohnräume sind (auch optionale Räume wie die Waschküche), können sie mitbenutzt werden.
Ausnahmen:
- Nicht private Wohnräume (einschließlich Badezimmer und Küchen) gelten nicht als gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, wenn dies die Norm für die Art der Unterkunft ist, wie z. B. Mikro-Studios, die sich ein gemeinsames Badezimmer teilen.
- Kontaktpunkte außerhalb der angegebenen Mietfläche gelten nicht als gemeinsam genutzte Räumlichkeiten (Gemeinschaftspools, Erholungsbereiche, Flure, die zur Mietfläche führen, usw.)
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Unterkunft für unsere Plattform geeignet ist.