In dieser Tabelle wird erläutert, welche Kulturförderabgaben/Übernachtungssteuern in Mexiko eingezogen und abgeführt werden.

 

Name des Rechtssystems

Erhobene und abgeführte Steuern

Gilt für alle Reservierungen in:

Startdatum des Einzugs/der Abführung

MexikoMehrwertsteuer (MwSt.)
Quellensteuer
Land Mexiko1. Januar 2026
Baja CaliforniaÜbernachtungssteuerBundesstaat Baja California1. Juni 2020
Baja California SurÜbernachtungssteuerBundesstaat Baja California Sur1. Juni 2020
ChiapasÜbernachtungssteuerBundesstaat Chiapas1. Mai 2022
Bundesstaat Mexiko (Estado de México)ÜbernachtungssteuerBundesstaat Mexiko (Estado de México)1. Juni 2021
GuerreroÜbernachtungssteuerBundesstaat Guerrero1. März 2021
JaliscoÜbernachtungssteuerBundesstaat Jalisco1. September 2020
Mexiko-StadtÜbernachtungssteuerMexiko-Stadt1. Februar 2020
NayaritÜbernachtungssteuerBundesstaat Nayarit1. März 2022
OaxacaÜbernachtungssteuerBundesstaat Oaxaca1. Februar 2021
PueblaÜbernachtungssteuerBundesstaat Puebla1. Februar 2021
Quintana RooÜbernachtungssteuerBundesstaat Quintana Roo1. Januar 2020
SinaloaÜbernachtungssteuerBundesstaat Sinaloa1. März 2021
SonoraÜbernachtungssteuerBundesstaat Sonora1. März 2021
YucatánÜbernachtungssteuerBundesstaat Yucatán1. Februar 2021

 

Mexikos Anforderungen an den Einbehalt der Steuern

Ab dem 1. Januar 2026 muss FeWo-direkt die neu eingeführten mexikanischen Gesetze zur Einkommens- und Mehrwertsteuer einhalten.

  • Mit den neuen Gesetzen wurde ein obligatorischer Steuereinbehalt für alle Anbieter eingeführt, auch für diejenigen mit einer gültigen RFC (mexikanische Steuer-ID).
  • Die Mehrwertsteuersätze für Gäste (16%) bleiben 2026 unverändert.
  • Das neue Steuergesetz gilt nur für die Partei, die für die Abführung der Mehrwertsteuer an die mexikanische Steuerbehörde Servicio de Administración Tributaria (SAT) verantwortlich ist.

 

Einbehalt für Einkommensteuer

Bei allen Anbietern (natürliche Personen und Rechtsträger) mit einer gültigen RFC wird die Einkommensteuer zu den folgenden Sätzen einbehalten:

  • Natürliche Personen: Einbehalt für Einkommensteuer von 4%
  • Juristische Personen: Einbehalt für Einkommensteuer von 2,5%

 

Einbehalt für Mehrwertsteuer

Der Einbehalt für Mehrwertsteuer basiert auf dem Standort Ihres Bankkontos:

  • Anbieter mit Bankkonten in Mexiko: Die Expedia Group erhebt 16% Mehrwertsteuer
    • Die Expedia Group behält 50% der erhobenen Mehrwertsteuer ein und führt sie direkt an die mexikanischen Steuerbehörden ab.
    • Die Expedia Group stellt Ihnen die restlichen 50% der erhobenen Mehrwertsteuer zur Abführung zur Verfügung.

 

  • Anbieter mit Bankkonten außerhalb von Mexiko: Die Expedia Group erhebt 16% Mehrwertsteuer
    • Die Expedia Group behält 100% der erhobenen Mehrwertsteuer ein und führt sie direkt an die mexikanischen Steuerbehörden ab.
    • Sie erhalten keine Mehrwertsteuer für die Abführung.