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Anzeigen des Berichts zur Übernachtungssteuer
Sie können die Steuern, die FeWo-direkt in Ihrem Namen eingezogen und abgeführt hat, im Bericht zur Übernachtungssteuer einsehen. Der Bericht ist in Ihrem Vermieterbereich von FeWo-direkt verfügbar, sobald mindestens eine Buchung vorhanden ist, die die Übernachtungssteuer enthält.
Anzeigen des Berichts zur Übernachtungssteuer
- Melden Sie sich in Ihrem Vermieterbereich von FeWo-direkt an.
- Wählen Sie im Menü Zahlungen und dann Übersichten und Berichte aus.
- Öffnen Sie die Registerkarte Übernachtungssteuer.
Hinweis: Die Registerkarte Übernachtungssteuer erscheint nur, wenn mindestens eine Buchung vorhanden ist, die die Übernachtungssteuer enthält.
Informationen zu Ihrem Bericht zur Übernachtungssteuer
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Abschnitt |
Beschreibung |
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Datumsbereichfilter |
Filtern Sie den Bericht nach Buchungs- oder Aufenthaltsdatum. |
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Von FeWo-direkt gezahlte Steuern |
Die Steuern, für deren Erhebung und Abgabe FeWo-direkt verantwortlich ist. |
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Von Ihnen zahlbare Steuern |
Die Steuern, die FeWo-direkt vom Gast erhoben und an Sie überwiesen hat. Sie sind für die Abgabe dieser Steuern verantwortlich. Dieser Abschnitt erscheint nur, wenn Sie eine der folgenden Steuererhebungsoptionen ausgewählt haben:
Wenn Sie Keine Steuererhebung ausgewählt haben, ist der angezeigte Betrag null. Wenn sich Ihre Unterkunft in Neuseeland befindet, ist der angegebene Betrag das pauschale Guthaben, das an Sie ausgezahlt wurde, aber nicht an eine Steuerbehörde zu zahlen oder zu überweisen ist. |
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Reservierungsnummer |
Zeigt die Steuerbeträge nach Reservierung an. |
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Drop-down-Pfeil |
Erweitert die Ansicht, um eine detaillierte Aufschlüsselung der Steuerbeträge anzuzeigen. |
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Herunterladen |
Laden Sie eine CSV-Datei des Berichts mit detaillierten Steuerinformationen zu den separaten Posten herunter. |
Teilen des Berichts zur Übernachtungssteuer mit den Steuerbehörden oder Steuerprüfern
Wenn eine Steuerbehörde oder ein Steuerprüfer Sie auffordert, einen Nachweis darüber vorzulegen, welche Steuern FeWo-direkt eingezogen und abgeführt hat und welche Steuern Sie selbst abführen, können Sie diesen Bericht zur Übernachtungssteuer teilen.
So können Sie den Bericht teilen
Während eines Videoanrufs
Wenn Sie einen Videoanruf mit der Steuerbehörde oder dem Steuerprüfer führen, können Sie Ihren Bildschirm teilen, um zu zeigen, dass der Bericht zur Übernachtungssteuer von FeWo-direkt erstellt wurde.
- Melden Sie sich in Ihrem Vermieterbereich von FeWo-direkt an.
- Wählen Sie im Menü Zahlungen und dann Übersichten und Berichte aus.
- Öffnen Sie die Registerkarte Übernachtungssteuer.
- Teilen Sie Ihren Bildschirm und laden Sie dann den Bericht als CSV-Datei herunter.
Per E-Mail
Wenn Sie den Bericht per E-Mail an eine Regierungsbehörde senden möchten, rufen Sie den Bericht in Ihrem Vermieterbereich von FeWo-direkt auf und machen Sie einen Screenshot von den Daten (einschließlich der Filter und des Berichts). Fügen Sie den Screenshot der heruntergeladenen Datei und/oder Ihrer Antwort-E-Mail hinzu.
So erklären Sie den Aufbau des Berichts
- Abschnitt Von FeWo-direkt gezahlte Steuern: Zeigt die Steuern, für deren Erhebung und Abgabe FeWo-direkt verantwortlich ist.
- Abschnitt Von Ihnen zu zahlende Steuern: Zeigt die Steuern, die FeWo-direkt in Ihrem Namen vom Gast erhoben und zur Abführung an Sie überwiesen hat.
Bei der gemeinsamen Überprüfung beider Abschnitte finden sich möglicherweise die Antworten auf die Fragen der Behörde hinsichtlich Ihrer Reservierungen.
Wenn Sie Fragen zu den Steuern haben, die für Ihre Buchungen anfallen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren.