- Startseite Hilfekeyboard_arrow_right
Zum Einbehalt für Einkommenssteuer in Italien
Artikel 4, Absatz 5-bis, des Gesetzesdekrets 50/2017 in der Fassung des Haushaltsgesetzes 2024 verpflichtet Plattformen wie FeWo-direkt dazu, einen Einkommenssteuersatz von 21% auf die Einkünfte von privaten Gastgebern aus Kurzzeitvermietungen in Italien anzuwenden.
Seit Juni 2025 behält FeWo-direkt 21% Steuern von den Auszahlungen an private Gastgeber ein – dies gilt jedoch ausschließlich für Kurzzeitvermietungen (bis zu 30 Tage). Wenn Sie aufgrund der Informationen, die Sie FeWo-direkt zur Verfügung gestellt haben, einen Steuerabzug vornehmen müssen, werden wir diese Steuern in Ihrem Namen an die Agenzia delle Entrate abführen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Welche Gastgeber unterliegen dem Einbehalt?
- Welche Gastgeber unterliegen nicht dem Einbehalt?
- Welche Buchungen unterliegen dem Einbehalt?
- Wie kann ich sicherstellen, dass mein Einbehalt korrekt angewendet wird?
- Welche weiteren Informationen werden von mir benötigt?
- Ich habe bemerkt, dass meine Zahlungen einbehalten werden, aber ich bin nicht der Meinung, dass sie dem Einbehalt unterliegen. Was kann ich tun, um meinen Einbehalt-Status zu aktualisieren?
- Ich habe Unterkünfte in Italien und insgesamt zehn Unterkünfte auf FeWo-direkt inseriert. Gilt der Einbehalt auch für mich?
- Meine Zahlungen wurden weiterhin einbehalten, aber ich habe meine Kontoinformationen aktualisiert und der Einbehalt wurde gestoppt. Kann ich den einbehaltenen Betrag zurückerhalten?
Welche Gastgeber unterliegen dem Einbehalt?
Der Einbehalt der Einkommensteuer gilt für Gastgeber, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Registrierung als einzelner Vermieter auf der FeWo-direkt-Plattform
- Keine Angabe der Umsatzsteuer-ID (USt.)
- Besitz von vier oder weniger Ferienunterkünften in Italien, die auf Websites von FeWo-direkt inseriert sind
- Selbsteinschätzung als „privater“ Gastgeber für die regulatorischen Zwecke der Europäischen Union (EU)
Wenn Sie zum Beispiel als Privatperson bei FeWo-direkt vermieten, nicht mehrwertsteuerlich registriert sind und zwei Ferienunterkünfte in Italien inseriert haben, unterliegen Sie dem Einbehalt.
Welche Gastgeber unterliegen nicht dem Einbehalt?
Die Einkommensteuer wird nicht einbehalten für Gastgeber, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Registrierung als Agentur auf der FeWo-direkt-Plattform
- Angabe einer USt-IdNr.
- Besitz von fünf oder mehr Ferienunterkünften in Italien, die auf Websites von FeWo-direkt inseriert sind
- Selbsteinschätzung als „professioneller“ Gastgeber für die regulatorischen Zwecke der EU
Die folgenden Gastgeber unterliegen zum Beispiel nicht dem Einbehalt:
- Eine Agentur mit vier Ferienunterkünften in Italien.
- Ein umsatzsteuerpflichtiger Gastgeber mit zwei Ferienunterkünften in Italien.
Welche Buchungen unterliegen dem Einbehalt?
Der Einbehalt gilt nur für Kurzzeitvermietungen von bis zu 30 Tagen. Langzeitvermietungen (über 30 Tage) sind vom Steuerabzug befreit.
Wenn eine Auszahlung sowohl Kurzzeit- als auch Langzeitvermietungen umfasst, erfolgt der Einbehalt nur für die Kurzzeitvermietungen.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Einbehalt korrekt angewendet wird?
Der Einbehalt wird anhand der Informationen vorgenommen, die Sie FeWo-direkt zur Verfügung gestellt haben, sowie der Aufenthaltsdauer für jede Reservierung. Um sicherzustellen, dass der italienische Steuereinbehalt korrekt auf Ihre Zahlungen angewendet wird, können Sie die folgenden Informationen in Ihrem FeWo-direkt-Konto überprüfen:
- Lassen Sie uns wissen, ob Sie ein „privater“ oder „professioneller“ Gastgeber sind.
- Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie mit den folgenden Schritten eine USt-IdNr. für jede Ihrer Unterkünfte und Ihr FeWo-direkt-Konto hinzufügen:
- Melden Sie sich bei Ihrem Konto an.
- Wenn Sie mehr als eine Unterkunft haben, wählen Sie Ihr Inserat im Vermieterbereich aus.
- Wählen Sie Örtliche Gesetzgebung aus.
- Wählen Sie Rechtliche Anforderungen aktualisieren.
- Beantworten Sie die Frage, ob Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder GST-Nummer (Goods and Services Tax; Waren- und Dienstleistungssteuer) haben, mit Ja.
- Geben Sie Ihre USt.-IdNr. bzw. GST-Nummer ein.
- Wählen Sie Senden aus.
- Wiederholen Sie diesen Vorgang für alle Unterkünfte.
- Um Ihre USt-IdNr. auf Kontoebene zu aktualisieren, fügen Sie Ihre USt-IdNr. in Ihren Kontoeinstellungen hinzu.
- Vergewissern Sie sich, dass die Vermietungsdauer für Ihre Reservierungen korrekt wiedergegeben ist: Der Einbehalt gilt nur für Kurzzeitvermietungen (bis zu 30 Tage).
Wichtig: Sie sollten auch sicherstellen, dass die Informationen, die Sie FeWo-direkt zur Verfügung stellen, mit den Angaben übereinstimmen, die Sie gegenüber den zuständigen italienischen Behörden gemacht haben.
Welche weiteren Informationen werden von mir benötigt?
Um eine jährliche „Certificazione Unica“ zu erhalten, geben Sie eine italienische Steueridentifikationsnummer (TIN) in Ihrem Vermieterbereich unter Örtliche Gesetzgebung an. Wenn Sie keine TIN angeben, kann FeWo-direkt keine Certificazione Unica ausstellen, mit der Sie den Steuereinbehalt bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können.
Hinweis: Eine Steueridentifikationsnummer ist etwas anderes als eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Sie können Ihre italienische TIN mit den folgenden Schritten aktualisieren:
- Loggen Sie sich in den Vermieterbereich ein.
- Wählen Sie im Seitenmenü Örtliche Gesetzgebung aus.
- Wählen Sie die Option zur Aktualisierung der behördlichen Informationen.
- Vervollständigen Sie die erforderlichen Daten und reichen Sie sie ein.
- Wiederholen Sie diesen Vorgang für alle Unterkünfte.
Ich habe bemerkt, dass meine Zahlungen einbehalten werden, aber ich bin nicht der Meinung, dass sie einbehalten werden sollten. Was kann ich tun, um meinen Einbehalt-Status zu aktualisieren?
- Lassen Sie uns wissen, ob Sie ein „privater“ oder „professioneller“ Gastgeber sind.
- Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie mit den folgenden Schritten eine USt-IdNr. für jede Ihrer Unterkünfte und Ihr FeWo-direkt-Konto hinzufügen:
- Melden Sie sich bei Ihrem Konto an.
- Wenn Sie mehr als eine Unterkunft haben, wählen Sie Ihr Inserat im Vermieterbereich aus.
- Wählen Sie Örtliche Gesetzgebung aus.
- Wählen Sie Rechtliche Anforderungen aktualisieren.
- Beantworten Sie die Frage, ob Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder GST-Nummer (Goods and Services Tax; Waren- und Dienstleistungssteuer) haben, mit Ja.
- Geben Sie Ihre USt.-IdNr. bzw. GST-Nummer ein.
- Wählen Sie Senden aus.
- Wiederholen Sie diesen Vorgang für alle Unterkünfte.
- Um Ihre USt-IdNr. auf Kontoebene zu aktualisieren, fügen Sie Ihre USt-IdNr. in Ihren Kontoeinstellungen hinzu.
- Vergewissern Sie sich, dass die Vermietungsdauer für Ihre Reservierungen korrekt wiedergegeben ist: Der Einbehalt gilt nur für Kurzzeitvermietungen (bis zu 30 Tage). Wenn Sie der Meinung sind, dass der Einbehalt für eine Langzeitvermietung erfolgt ist, verwenden Sie die Schaltfläche Kontakt mit uns aufnehmen am Ende dieser Seite, um sich mit unserem Gastgeber-Support zu verbinden.
Ich habe zwei Unterkünfte in Italien und insgesamt zehn Unterkünfte auf FeWo-direkt inseriert. Gilt der Einbehalt auch für mich?
Ja. Sie haben weniger als fünf inserierte Ferienunterkünfte in Italien und unterliegen daher dem Einbehalt. Der Einbehalt gilt jedoch nur für Kurzzeitvermietungen von bis zu 30 Tagen. Langzeitvermietungen sind hiervon ausgenommen.
Meine Zahlungen wurden weiter einbehalten, aber ich habe meine Kontoinformationen aktualisiert und die Einbehaltung wurde gestoppt. Kann ich den einbehaltenen Betrag zurückerhalten?
Nein, der Steuereinbehalt basiert auf den Informationen, die Sie FeWo-direkt zum Zeitpunkt der Zahlung zur Verfügung gestellt haben. Die Aktualisierung Ihrer Kontoinformationen wirkt sich auf den Steuereinbehalt aus, aber wir erstatten keine bereits einbehaltenen Steuern auf der Grundlage der neuen Informationen. Sie können eine Gutschrift für die im Laufe des Jahres einbehaltenen Steuern in Ihrer jährlichen italienischen Einkommensteuererklärung beantragen.