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Zum Einbehalt für Einkommenssteuer in Italien
Artikel 4, Absatz 5-bis, des Gesetzesdekrets 50/2017 in der Fassung des Haushaltsgesetzes 2024 verpflichtet Plattformen wie FeWo-direkt dazu, einen Steuereinbehalt von 21% auf die Einkünfte von privaten Gastgebern aus Kurzzeitvermietungen in Italien anzuwenden.
Seit Juni 2025 behält FeWo-direkt 21% Steuern von den Auszahlungen an private Gastgeber ein – dies gilt jedoch ausschließlich für Kurzzeitvermietungen (bis zu 30 Tage). Wenn für Sie aufgrund der Informationen, die Sie FeWo-direkt zur Verfügung gestellt haben, ein Steuereinbehalt gilt, werden wir diese Steuern in Ihrem Namen an die Agenzia delle Entrate abführen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Welche Gastgeber unterliegen dem Einbehalt?
- Welche Gastgeber unterliegen dem Einbehalt nicht?
- Welche Buchungen unterliegen dem Einbehalt?
- Wie kann ich sicherstellen, dass mein Einbehalt korrekt angewendet wird?
- Welche weiteren Informationen werden von mir benötigt?
- Erhalte ich von FeWo-direkt einen jährlichen Steuerbericht? Wie kann ich darauf zugreifen?
- Ich habe bemerkt, dass meine Zahlungen einbehalten werden, aber ich bin nicht damit einverstanden, dass sie dem Einbehalt unterliegen. Was kann ich tun, um meinen Einbehalt-Status zu aktualisieren?
- Ich habe zwei Unterkünfte in Italien und insgesamt zehn Unterkünfte auf FeWo-direkt inseriert. Gilt der Einbehalt auch für mich?
- Meine Zahlungen wurden einbehalten, aber ich habe meine Kontoinformationen aktualisiert und der Einbehalt wurde gestoppt. Kann ich den einbehaltenen Betrag zurückerhalten?
- Was soll ich tun, wenn meine italienische TIN oder CIN fehlt oder ungültig ist?
Welche Gastgeber unterliegen dem Einbehalt?
Der Steuereinbehalt der Einkommensteuer gilt für Gastgeber, die alle folgende Kriterien erfüllen:
- Registrierung als einzelner Vermieter auf der FeWo-direkt-Plattform
- Keine Angabe der Umsatzsteuer-ID (USt.)
- Besitz von vier oder weniger Ferienunterkünften in Italien, die auf Websites von FeWo-direkt inseriert sind
- Bezeichnet sich selbst als „Privater“ Gastgeber für regulatorische Zwecke der Europäischen Union (EU)
Wenn Sie zum Beispiel als Privatperson bei FeWo-direkt vermieten, nicht mehrwertsteuerlich registriert sind und zwei Ferienunterkünfte in Italien inseriert haben, unterliegen Sie dem Einbehalt.
Welche Gastgeber unterliegen dem Einbehalt nicht?
Die Einkommensteuer wird nicht einbehalten für Gastgeber, die alle eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Registrierung als Agentur auf der FeWo-direkt-Plattform
- Eine USt-IdNr. wurde angegeben
- Besitz von fünf oder mehr Ferienunterkünften in Italien, die auf Websites von FeWo-direkt inseriert sind
- Bezeichnet sich selbst als „Professioneller“ Gastgeber für regulatorische Zwecke der EU
Die folgenden Gastgeber unterliegen zum Beispiel nicht dem Einbehalt:
- Eine Agentur mit vier Ferienunterkünften in Italien.
- Ein umsatzsteuerpflichtiger Gastgeber mit zwei Ferienunterkünften in Italien.
Welche Buchungen unterliegen dem Einbehalt?
Der Einbehalt gilt nur für Kurzzeitvermietungen von bis zu 30 Tagen. Langzeitvermietungen (über 30 Tage) sind vom Einbehalt befreit.
Wenn eine Auszahlung sowohl Kurzzeit- als auch Langzeitvermietungen umfasst, erfolgt der Einbehalt nur für die Kurzzeitvermietungen.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Einbehalt korrekt angewendet wird?
Der Einbehalt wird anhand der Informationen vorgenommen, die Sie FeWo-direkt zur Verfügung gestellt haben, sowie der Aufenthaltsdauer für jede Reservierung. Um sicherzustellen, dass der italienische Steuereinbehalt korrekt auf Ihre Zahlungen angewendet wird, können Sie die folgenden Informationen in Ihrem FeWo-direkt-Konto überprüfen:
- Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie ein „privater“ oder „professioneller“ Gastgeber sind.
- Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie anhand der folgenden Schritte eine USt-IdNr. für jede Ihrer Unterkünfte und Ihr FeWo-direkt-Konto hinzufügen:
- Melden Sie sich bei Ihrem Konto an.
- Wenn Sie mehr als eine Unterkunft haben, wählen Sie Ihr Inserat im Vermieterbereich aus.
- Wählen Sie Örtliche Gesetzgebung.
- Wählen SieRegulatorische Anforderungen aktualisieren.
- Beantworten Sie die Frage, ob Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder GST-Nummer (Goods and Services Tax; Waren- und Dienstleistungssteuer) haben, mit Ja.
- Geben Sie Ihre USt.-IdNr. bzw. GST-Nummer ein.
- Wählen Sie Senden.
- Wiederholen Sie diesen Vorgang für alle Unterkünfte.
- Um Ihre USt-IdNr. auf Kontoebene zu aktualisieren, geben Sie Ihre USt-IdNr. in Ihren Kontoeinstellungen ein.
- Vergewissern Sie sich, dass die Vermietungsdauer für Ihre Reservierungen korrekt wiedergegeben ist: Der Einbehalt gilt nur für Kurzzeitvermietungen (bis zu 30 Tage).
Wichtig: Sie sollten auch sicherstellen, dass die Informationen, die Sie FeWo-direkt zur Verfügung stellen, mit den Angaben übereinstimmen, die Sie gegenüber den zuständigen italienischen Behörden gemacht haben.
Welche weiteren Informationen werden von mir benötigt?
Um eine jährliche „Certificazione Unica“ zu erhalten, geben Sie eine italienische Steueridentifikationsnummer (TIN) in Ihrem Vermieterbereich unter Örtliche Gesetzgebung an. Wenn Sie keine TIN angeben, kann FeWo-direkt keine Certificazione Unica ausstellen, mit der Sie den Steuereinbehalt bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können.
Gegebenenfalls müssen Sie auch eine CIN angeben, sofern dies für die jährliche Berichterstattung bzw. die Erstellung von Bescheinigungen erforderlich ist. A CIN (Codice Identificativo Nazionale oder nationaler Identifikationscode) ist ein eindeutiger alphanumerischer Code, der vom Tourismusministerium an rechtmäßig registrierte Kurzzeitvermietungen, Ferienhäuser und touristische Unterkünfte vergeben wird.
Hinweis:: Eine Steueridentifikationsnummer ist etwas anderes als eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Sie können Ihre italienische TIN mit den folgenden Schritten aktualisieren:
- Loggen Sie sich in den Vermieterbereich ein.
- Wählen Sie Örtliche Gesetzgebung im Seitenmenü.
- Wählen SieRegulatorische Informationen aktualisieren.
- Vervollständigen Sie die erforderlichen Daten und reichen Sie sie ein.
- Wiederholen Sie diesen Vorgang für alle Unterkünfte.
Sie können Ihre italienische CIN mit den folgenden Schritten aktualisieren:
- Loggen Sie sich in den Vermieterbereich ein.
- Wählen Sie Örtliche Gesetzgebung im Seitenmenü.
- Wählen Sie Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
- Vervollständigen Sie die erforderlichen Daten und reichen Sie sie ein.
- Wiederholen Sie diesen Vorgang für alle Unterkünfte.
Wichtig: Der Name auf Ihrer TIN und/oder CIN muss mit dem Namen auf Ihrem FeWo-direkt-Konto übereinstimmen. Sollten die Namen nicht übereinstimmen, stellt die italienische Steuerbehörde keine Steuerbescheinigung aus.Sie können den mit Ihrem FeWo-direkt-Konto verknüpften Namen auf der Seite „Kontoeinstellungen“ Ihres FeWo-direkt-Vermieterbereichs aktualisieren.
Erhalte ich von FeWo-direkt einen jährlichen Steuerbericht? Wie kann ich darauf zugreifen?
Falls für Sie ein Steuereinbehalt gilt und Sie Ihre TIN (Steuernummer) sowie Ihre CIN auf der Seite Örtliche Vorschriften im FeWo-direkt-Vermieterbereich eingegeben haben, stellt FeWo-direkt eine jährliche Steuerbescheinigung aus. Sie können Ihre Certificazione Unica direkt über Ihren FeWo-direkt-Vermieterbereich herunterladen.
Wenn Sie Hilfe beim Finden oder Korrigieren Ihres Zertifikats benötigen, nutzen Sie die Schaltfläche Kontakt mit uns aufnehmen am Ende dieser Seite, um unsere Gastgeber-Kundenbetreuung zu erreichen. Diese kann Ihnen helfen, wenn:
- Sie einen Fehler in Ihrem Zertifikat bemerkt haben und eine Korrektur benötigen
- Sie die Schritte zum Herunterladen Ihres Zertifikats befolgt haben, es jedoch nicht in der Liste sehen
Falls entweder die TIN oder CIN fehlt oder ungültig ist, kann sich die Ausstellung des Zertifikats verzögern, blockiert werden oder eine Korrektur erfordern, bevor der jährliche Bericht als verlässlich angesehen werden kann.
Ich habe bemerkt, dass meine Zahlungen einbehalten werden, aber ich bin nicht damit einverstanden, dass sie dem Einbehalt unterliegen. Was kann ich tun, um meinen Einbehalt-Status zu aktualisieren?
- Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie ein „privater“ oder „professioneller“ Gastgeber sind.
- Falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind, geben Sie bitte für jede Unterkunft und Ihr FeWo-direkt-Konto eine USt-IdNr. an. Damit wird der Einbehalt in Zukunft gestoppt.
- Melden Sie sich in Ihrem Konto an.
- Wenn Sie mehr als eine Unterkunft haben, wählen Sie Ihr Inserat im Vermieterbereich aus.
- Wählen Sie Örtliche Gesetzgebung.
- Wählen SieRegulatorische Anforderungen aktualisieren.
- Beantworten Sie die Frage, ob Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder GST-Nummer (Goods and Services Tax; Waren- und Dienstleistungssteuer) haben, mit Ja.
- Geben Sie Ihre USt.-IdNr. bzw. GST-Nummer ein.
- Wählen Sie Senden.
- Wiederholen Sie diesen Vorgang für alle Unterkünfte.
- Um Ihre USt-IdNr. auf Kontoebene zu aktualisieren, geben Sie Ihre USt-IdNr. in Ihren Kontoeinstellungen ein.
- Vergewissern Sie sich, dass die Vermietungsdauer für Ihre Reservierungen korrekt wiedergegeben ist: Der Einbehalt gilt nur für Kurzzeitvermietungen (bis zu 30 Tage). Wenn Sie der Meinung sind, dass der Einbehalt für eine Langzeitvermietung erfolgt ist, verwenden Sie die Schaltfläche Kontakt mit uns aufnehmen am Ende dieser Seite, um sich mit unserer Gastgeber-Kundenbetreuung zu verbinden.
Ich habe zwei Unterkünfte in Italien und insgesamt zehn Unterkünfte auf FeWo-direkt inseriert. Gilt der Einbehalt auch für mich?
Ja. Sie haben weniger als fünf inserierte Ferienunterkünfte in Italien und unterliegen daher dem Einbehalt. Der Einbehalt gilt jedoch nur für Kurzzeitvermietungen von bis zu 30 Tagen. Langzeitvermietungen sind hiervon ausgenommen.
Meine Zahlungen wurden einbehalten, aber ich habe meine Kontoinformationen aktualisiert und der Einbehalt wurde gestoppt. Kann ich den einbehaltenen Betrag zurückerhalten?
Nein, der Steuereinbehalt basiert auf den Informationen, die Sie FeWo-direkt zum Zeitpunkt der Zahlung zur Verfügung gestellt haben. Die Aktualisierung Ihrer Kontoinformationen wirkt sich auf den Steuereinbehalt aus, aber wir erstatten keine zuvor einbehaltenen Steuern auf der Grundlage der neuen Informationen. Sie können eine Gutschrift für die im Laufe des Jahres einbehaltenen Steuern in Ihrer jährlichen italienischen Einkommensteuererklärung beantragen.
Was soll ich tun, wenn meine italienische TIN oder CIN fehlt oder ungültig ist?
Sie können Ihre italienische Steuerbescheinigung erst erhalten, wenn Sie eine gültige TIN und/oder CIN angegeben haben. Falls Ihre italienische TIN und/oder CIN fehlt oder ungültig ist, aktualisieren Sie diese bitte in Ihrem Vermieterbereich unter Örtliche Gesetzgebung .